Aktuelle Informationen für Besucher:innen unserer Pflegeeinrichtungen
Ab dem 1. März 2023 ist es wieder möglich Ihre Angehörigen ohne einen festen Termin oder eingeschränkter Zeiträume zu besuchen.
Auch die Vorlage eines aktuellen Testnachweises für Besucher:innen entfällt.
Ab 08.04.2023 entfällt nun auch die Maskenpflicht für Besucher:innen.
Stand 11.03.2023
Die Heiligen-Geist-Stiftung feiert 700-jähriges Jubiläum
Hilfe, Geborgenheit, Stütze - diese Aufgabe erfüllt die Heiligen-Geist-Stiftung seit nun 700 Jahren. Zu diesem besonderen Anlass wurde ein Jubiläumsfilm gedreht und eine Festschrift geschrieben. Dort können Interessierte sich einen Einblick in die Geschichte der Stiftung verschaffen.
Außerdem wurde in der Heiligen-Geist-Kapelle, die der Ursprung mit dem damaligen Hospital für die Versorgung bedürftiger Menschen war, eine Ausstellung geboten.
Zusätzlich fanden in der Jubiläumswoche im TREFF Am KÖ, in der Tagespflege Am KÖ, im Heiligen-Geist-Stift in der Waldstraße und Im Hülsen ein Tag der offenen Tür statt.
Am 12.09.2021 wurde ein Jubiläumsgottesdienst als krönender Abschluss in der St. Marienkirche zu Uelzen gefeiert.
In diesem haben Propst Jörg Hagen, Bürgermeister Jürgen Markwardt und Mitarbeiterin Rilana Schwed-Kitzki eine Festrede zum Stiftungsjubiläum gehalten.
Ein weiterer Höhepunkt war, dass der Vorstand der Dachstiftung Diakonie Kästorf Herr Dr. Jens Rannenberg und Herr Hans Peter Daub Herrn Thomas Bader als Geschäftsführer feierlich in den Ruhestand verabschiedet und Herrn Ralf Biebau als neuen Geschäftsführer eingeführt haben.
Beiden Herren waren sichtlich gerührt, sei es über die netten Worte zum Abschied oder die Glückwünsche zur Begrüßung.
Bei solch einer Kulisse konnte man die Emotionen aller, an diesem Tag Beteiligten, deutlich spüren und dass ist es eben, was die diakonische Arbeit ausmacht.
700 Jahre
Heiligen-Geist-Stiftung
In diesem Film erfahren Sie alles Wissenswerte über die Heiligen-Geist-Stiftung angefangen in der Vergangenheit, über die Gegenwart bis hin zur Zukunftsplanung.
Es berichten:
Vorstand der Heiligen-Geist-Stiftung - Herr Ralf Biebau, die Vorstände der Dachstiftung Diakonie - Herr Dr. Jens Rannenberg und Herr Hans-Peter Daub,
Bürgermeister der Hansestadt Uelzen - Herr Jürgen Markwardt, Propst- Herr Jörg Hagen,
Ehemaliger Heimleiter - Herr Michael Möller,
Prokuristin - Frau Claudia Bergmann,
Vorstand des Wichern-Haus e.V. - Herr Thomas Bader
Leitbild der Heiligen-Geist-Stiftung gGmbH
Wir sind Mitglieder im Devap
Der Devap
Im DEVAP vernetzen sich die diakonischen Einrichtungen der Altenarbeit und Pflege in Deutschland zu einem leistungsfähigen und kommunikativen Fachverband.
Der Verband hat die satzungsgemäße Aufgabe, die evangelische Altenarbeit und Pflege zu fördern und tritt für das Wohl und die Rechte alter und pflegebedürftiger Menschen ein. Hier hat er im Besonderen die Aufgabe, die grundlegenden Ziele diakonischer Altenarbeit und Pflege und die strukturellen und inhaltlichen Bedingungen für die Arbeit diakonischer Träger zu erhalten und weiterzuentwickeln.
Der DEVAP arbeitet mit kirchlichen Stellen und der öffentlichen und Freien Wohlfahrtspflege zusammen und nimmt im Zusammenwirken mit der Diakonie Deutschland die sozialpolitische Vertretung wahr.
Im Sinne der Diakonie arbeitet der DEVAP als Wesens- und Lebensäußerung der evangelischen Kirchen.
Was unsere Bewohner sagen
Häufig gestellte Fragen
Wenn keine Pflegebedürftigkeit festgestellt wird (zB. wenn ausschließlich zweimal wöchentlich eine Hilfe beim Duschen oder Baden benötigt wird), können grundsätzlich keine Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung bezogen werden. Entsprechende Hilfen müssen aus eigenen Mitteln finanziert werden.
Da die Pflegekasse die Kosten der Heimunterbringung aus Pflegesatz, Unterkunft, Verpflegung sowie gesondert berechenbaren Investitionskosten nur bis max. 75% der jeweiligen Pflegestufe übernimmt, ist der restliche Anteil selber zu tragen. Sollte Ihre finanzielle Situation dies nicht erlauben, trägt das Sozialamt die Differenz.
Im Fall eines Heimeinzuges zahlt die Pflegekasse zurzeit für Pflegegrad II 770,00 €, für Pflegegrad III 1.262,00 €, für Pflegegrad IV 1.775,00 € und für Pflegegrad V 2.005,00 €. Die Anträge zur Anerkennung der Pflegebedürftigkeit müssen bei der Pflegekasse ihrer Krankenkasse gestellt werden.
Unser Haus steht Ihren Besuchern zu jeder Zeit offen, sofern Sie das wünschen. Sollte es einmal spät werden, so lässt unser Nachtpersonal Ihren Besuch gern hinaus oder herein.
Wie bei jedem anderen Umzug auch, ist eine amtliche Ummeldung erforderlich. Die Gebühreneinzugszentrale GEZ für die Rundfunk- und Fernsehgebühren sollte informiert werden. Es sollte geprüft werden, ob es sinnvoll ist, alle im Privathaushalt abgeschlossenen Versicherungen beizubehalten. Notwendig bleibt die Hausratversicherung, die Haftpflichtversicherung läuft über die Einrichtung.
Nein, wichtig ist, dass der Arzt Ihres Vertrauens in der Lage ist, regelmäßige Hausbesuche bei Ihnen durchzuführen. Wenn Ihr bisheriger Arzt Ihnen zusagt, Sie auch nach Umzug weier zu betreuen, sollten Sie auf jeden Fall dieses Angebot annehmen.
So einfach geht das in der Praxis leider nicht. Liegt keine offizielle Vollmacht vor, im Namen der Angehörigen tätig zu werden, besteht auch keine Berechtigung. Hilfreich ist eine notariell beurkundete Vollmacht oder eine sogenannte Vorsorgevollmacht. Weitere Informationen geben Ihnen die darauf spezialisierten Rechtsanwalt- und Notariatskanzleien, die Betreuungsbehörden oder der Betreuungsverein vor Ort.